Bisher war der 15.08.2020 für die Implementierung des Vertriebswegs über Apotheken vorgesehen
Änderung in der Arzneimittel-Versorgung: Bis zum Sommer diesen Jahres werden Hämophilie-Arzneimittel (plasmatische und rekombinante Blutgerinnungsfaktoren) vom pharmazeutischen Unternehmen direkt an die spezialisierten Ärzte bzw. Zentren vertrieben. Dort erfolgte dann auch die Versorgung der Patienten mit ihren Gerinnungsfaktorzubereitungen durch die behandelnden Ärzte. Dies war eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung, dass Arzneimittel grundsätzlich über Apotheken vertrieben werden müssen.
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittel-Versorgung (GSAV) erfolgt diese Arzneimittelversorgung ab 01.09.2020 auch für die Hämophilie-Arzneimittel verpflichtend über Apotheken.
Keine Änderung in der Arzneimittel-Versorgung mit Emicizumab
Der seit 2019 zugelassene Antikörper Emicizumab wurde von Anfang an nur über Apotheken an den Patienten abgegeben.
Dokumentation in der Arzneimittel-Versorgung
Bisher erhalten die Patienten ihr Faktorpräparat bei ihrem behandelnden Arzt, der die Abgabe dokumentiert und an das Deutsche Hämophilieregister (DHR) meldet. Zukünftig ist die Apotheke zur Dokumentation verpflichtet. Die Apotheke leitet die Daten an den Arzt weiter, der die Gerinnungsmedikamente verschrieben hat. Gemäß § 14 TFG Abs. 3a übermittelt der verordnende Arzt seinerseits dem dauerhaft behandelnden Hämophilie-Arzt diese Daten, damit der wie gewohnt die Meldung an das DHR vornehmen kann.
Der Patient dokumentiert weiterhin wie gewohnt seine Faktoranwendungen in seinem Tagebuch oder seiner Therapie App und gibt diese Informationen an seinen behandelnden Hämostaseologen.
Zwei Websites informieren umfangreich zu diesen Themen:
- www.gsav-info.de (CSL-Behring)
- www.gsavheminfo.de (Shire / Takeda)