Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Am 16. August 2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft getreten. Neben zahlreichen anderen Aspekten geht es darin auch um die Hämophilie. Bisher galt für Arzneimittel zur Versorgung von Patienten mit Hämophilie eine Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Apothekenvertriebsweg. Diese Ausnahme ermöglichte / erlaubte einen Direktvertrieb der diversen Hersteller mit Ärzten und Krankenhäusern. Unter Umgehehung der Apotheke konnten Preise / Rabatte direkt mit Ärzten und Krankenhäusern verhandelt werden.

Im Rahmen des GSAV wurde diese Ausnahme zurückgenommen. Die Neuregelungen zum Vertriebsweg sowie die entsprechende Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung und des Apothekengesetzes treten am 15. August 2020 in Kraft.

Der Gesetzestext findet sich auf www.bundesgesundheitsministerium.de

Autor: Joachim Freischem