Apotheke

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  • #1577
    Joachim Freischem
    Administrator

    Habe nach dem hier angesprochenen Urteil gesucht: auf der Website des Bundessozialgericht, s.a.:

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13854

    findet sich folgendes Urteil:

    4) Die Revision der beigeladenen Krankenkasse war erfolgreich.

    Die Regressfestsetzung durch den beklagten Beschwerdeausschuss ist rechtmäßig, weil die klagende Ärztin gegen das unmittelbar verpflichtende Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen hat, indem sie den für den Versicherten der Beigeladenen benötigten Gerinnungsfaktor verordnet hat, statt diesen direkt beim Hersteller zu beziehen und selbst an den Patienten abzugeben. Die Klägerin verfügte aufgrund ihrer Erfahrung über die für den Direktbezug geforderte Qualifikation, da seinerzeit ein formeller Nachweis der Qualifikation in Form einer Zusatzweiterbildung noch nicht möglich war. Die beigeladene Krankenkasse hatte die Klägerin zuvor im Übrigen ausdrücklich auf die Möglichkeit des Direktbezugs hingewiesen. Auch war sie nicht durch besondere Umstände daran gehindert, das Arzneimittel an den Patienten abzugeben. Daher war sie verpflichtet, diesen erheblich kostengünstigeren Bezugsweg zu wählen. Auch der Höhe nach ist der Regress nicht zu beanstanden, da bei Abgabe von Gerinnungsfaktoren ‑ auch sofern sie durch Apotheken erfolgt ‑ kein Herstellerrabatt zu gewähren ist.

    SG Magdeburg – S 21 KA 97/08 –
    LSG Sachsen-Anhalt – L 9 KA 5/12 –
    Bundessozialgericht – B 6 KA 18/14 R –

    ——

    Mein Kommentar: Hier wurde offensichtlich eine Ärztin in Regress genommen, weil sie ein Hämophilie-Präparat nicht „direkt“ beim Hersteller bezogen, sondern es über die Apotheke verordnet hatte. Das wurde als unwirtschaftlich angesehen, da die Hersteller in der Regel im „Direktbezug“ Rabatte gewähren, die im Apothekenvertriebsweg nicht den Krankenkassen zugute kommen. (Wenn ein Arzt „unwirtschaftlich“ verordnet, wird er in Regress genommen, d.h. er muss – aus seinem privaten Vermögen – eine „Strafe“ bezahlen.)

    Dieser hier – am 13. Mai 2015 (!) – geforderte „Direktbezug“ – also unter Umgehung der Apotheke – ist / war eine bis 15. August 2020 (!) – gültige Ausnahme des gesetzlich vorgeschriebenen Apothekenvertriebsweges (Grundsätzlich gilt: Alle Arzneimittel in Deutschland müssen über die Apotheke ausgeliefert werden). Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) regelt die neuen Wege. Hier im Forum finden sich dazu weiterführende Links. Die Firma Shire / Takeda hat dazu eine eigene Website ins Netz gestellt: https://www.gsavheminfo.de

    In der Deutschen Apotheker Zeitung findet sich auch folgender Artikel: Arzneimittel gegen Hämophilie bald apothekenpflichtig https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/23/arzneimittel-gegen-haemophilie-bald-apothekenpflichtig

    Herzliche Grüße Joachim Freischem

    #1492
    Karl-Heinz Tiemeier
    Gast

    Kennt jemand dieses Urteil: Bundessozialgericht B 6 KA 18/14R – Urteil vom 13.05.2015

    #687
    Nora
    Gast

    Hallo zusammen,

    die Apotheker-Zeitung schreibt es genau
    „Für alle diese Arzneimittel muss die abgebende Apotheke künftig zusätzlich dem verschreibenden Arzt
    die Bezeichnung des Arzneimittels,
    die Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
    das Datum der Abgabe und
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten
    übermitteln. Die Meldung kann elektronisch oder schriftlich nach Abgabe des Arzneimittels erfolgen.“

    Lest es hier nach

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/23/gsav-was-muessen-apotheker-jetzt-an-aerzte-melden

    Das wird schon werden 🙂

    Gruß Nora

    #653
    Karl
    Gast

    Jetzt melde ich mich nochmal datzu. Habe etwas gegoogelt. Es gibt wohl eine Zeitung eigens für Apotheker, da heisst es:

    Laut dem Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sollen Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung künftig über Apotheken vertrieben werden. Apotheken sollen aber alle relevanten Behandlungsdaten an die verschreibenden Ärzte melden müssen.

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/05/13/haemophilie-arzneimittel-apotheker-sollen-daten-an-aerzte-melden-muessen

    Hmm, was soll denn das jetzt heissen? Der Karl

    #649
    Karl
    Gast

    Ja, das scheint beschlossene Sache zu sein. Aber mein Apotheker wusste davon noch überhaupt nichts. Aufklärung tu not! Danke, dass es hier mal zu lesen ist. Der Karl

    #336
    Joachim Freischem
    Gast

    Hallo Susanne, also Dein Apotheker hat Recht. In diesem Jahr (1. September 2020) soll der Vertriebsweg geändert werden. Lies dazu vlt. schon mal diese Nachricht: Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) http://www.haemophilietherapie.de/2019/09/22/gesetz-fuer-mehr-sicherheit-in-der-arzneimittelversorgung-gsav/ HG JF

    #311
    Susanne (Mutter)
    Gast

    Hallooo zusammen, habe kürzlich mit unserem Apotheker gesprochen. Der meinte, dass wir demnächst unser Advate über ihn erhalten würden. Wie läuft das wohl ab? Bekommen wir dann einfach ein Rezept und können damit in jede Apotheke gehen? Wer weiss dazu mehr? Der Apotheker war sich unsicher. Auch ab wann ist das wohl.

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