Antwort auf: Apotheke

#687
Nora
Gast

Hallo zusammen,

die Apotheker-Zeitung schreibt es genau
„Für alle diese Arzneimittel muss die abgebende Apotheke künftig zusätzlich dem verschreibenden Arzt
die Bezeichnung des Arzneimittels,
die Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
das Datum der Abgabe und
Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten
übermitteln. Die Meldung kann elektronisch oder schriftlich nach Abgabe des Arzneimittels erfolgen.“

Lest es hier nach

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/23/gsav-was-muessen-apotheker-jetzt-an-aerzte-melden

Das wird schon werden 🙂

Gruß Nora