Apothekenvertriebsweg wg. Coronavirus

Gemeinsamer Appell an den Bundesminister für Gesundheit und die Minister und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer

SARS-CoV-2 Ausbruchssituation, dringender Appell zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: Prüfung der Notwendigkeit einer zeitlichen Verschiebung der Umsetzung „Apothekenvertriebsweg für Gerinnungsfaktorenzubereitungen für Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen“ nach dem GSAV (Inkrafttreten am 15.08.2020, ehemals §47 Abs. 2 AMG).

Die Patientenorganisationen mit der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. (IGH), die Deutsche Hämophiliegesellschaft e.V. (DHG) und die Deutsche Bluthilfe e.V., sowie die in der Hämophilie tätigen Berufsverbände mit dem Berufsverband der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH), der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V. (GTH) und der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie e.V. (DGTI) bitten das BMG sowie die Minister und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer zu prüfen, ob die auf den 15.08.2020 terminierte Umsetzung des Gesetzes so lange ausgesetzt werden kann, bis die Corona-Krise überwunden ist -möglicherweise so lange, bis eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung vorhanden ist und sich das öffentliche Leben wieder normalisiert hat.

Grundlage: Entschließung 254/19b(Beschluss) des Bundesrates vom 28.06.2019

Appell auf der Website der IGH


Meldung vo :

Neu: Arzneimittel-Versorgung von Hämophilie-Patienten (erst) ab 01.09.2020